Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen, gewerblich handelnden Personen, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens (nachfolgend insgesamt Veranstalter genannt) in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle künftigen Vertragsverhältnisse. Zusätzliche oder widersprechende Vertragsbedingungen des Veranstalters gelten nur, wenn die braintreeacademy GmbH sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Werden mit dem Vertragspartner im Veranstaltungsvertrag abweichende Vereinbarungen getroffen, haben diese Vereinbarungen stets Vorrang gegenüber der entsprechenden Regelung innerhalb dieser allgemeinen Vertrags- und Zahlungsbedingungen.
  2. Bestellungen von Veranstaltern, die unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen erfolgen, führen in keinem Fall zur Anwendung abweichender oder widersprechender Geschäftsbedingungen, auch wenn die braintreeacademy GmbH im Rahmen der Abwicklung des Vertrags hierauf nicht nochmals gesondert hinweist.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Alle Angebote der braintreeacademy GmbH zur Erbringung einer Veranstaltungsleistung sind freibleibend und unverbindlich, auch wenn sie unterschrieben werden. Erfolgt durch den Veranstalter eine Auftragserteilung auf ein freibleibendes Angebot, ist erst dies im Rechtssinn ein Angebot zum Abschluss des Vertrags. Die Annahme eines Angebots zum Vertragsabschluss durch die braintreeacademy GmbH kann bis zu zwei Wochen dauern. Die Annahme eines Angebots ist auch ohne Einhaltung der Schriftform konkludent durch Erbringung der Leistung möglich.
  2. Das Angebot ist ab Erstellungsdatum 4 Wochen gültig und verfällt nach Ablauf dieser Zeit sollte sich der Veranstalter nicht zu dem Angebot geäußert haben oder dies unterschriebe an die braintreeacademy GmbH zurückgesendet haben.


§ 3 Haftung für Verlust oder Beschädigung

Für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen des Veranstalters und seiner Gäste wird keine Haftung übernommen, es sei denn, es wird ein entgeltlicher Verwahrungsvertrag abgeschlossen oder der Schaden beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der braintreeacademy GmbH oder ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.


§ 4 Preise und Zahlung

  1. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die braintreeacademy GmbH an die in ihrem Angebot enthaltenen Preise 14 Tage ab dessen Datum gebunden. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
  3. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 7 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzüge brutto zu zahlen. Der Veranstalter kommt spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. Verzugszinsen betragen für gewerbliche Veranstalter gemäß § 288 II BGB acht Prozentpunkte über dem Zinssatz der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, für Verbraucher fünf Prozentpunkte über diesem Basiszinssatz. Das Recht zur Geltendmachung höherer Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund sowie die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleiben hiervon unberührt.
  4. Die braintreeacademy GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Veranstalters Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen; sie wird den Veranstalter über die erfolgte Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die braintreeacademy GmbH berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
  5. Wenn vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Veranstalters schließen lassen, ist die braintreeacademy GmbH berechtigt, die gesamte bestehende Restschuld sofort fällig zu stellen sowie weitere Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
  6. Bezüglich der angebotenen Miet‑, Getränke- oder Speisenvarianten wird mit Unterzeichnung des Angebotes die jeweils gewählte Variante, mindestens jedoch der niedrigste angebotene Wert Vertragsbestandteil.
  7. Ist der Veranstalter nicht gleichzeitig der eigentliche Auftraggeber der Veranstaltung, so haften beide als Gesamtschuldner. Ist der Rechnungsempfänger nicht identisch mit dem Veranstalter, so hat der Veranstalter eine verbindliche Erklärung des Rechnungsempfängers über die Kostenübernahme vorzulegen.
  8. Der Veranstalter erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, dass die braintreeacademy GmbH in jedem denkbaren Fall der Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen direkten Kontakt mit einem etwaigen gesonderten Auftraggeber des Veranstalters aufnimmt und diesen über die Nichteinhaltung des Vertrags bzw. der der Vertrags- und Zahlungsbedingungen informiert.

§ 5 Sicherheiten und pauschalisierter Vergütungsanspruch

  1. Die braintreeacademy GmbH ist berechtigt von dem Veranstalter eine Vorschusszahlung in Höhe von 100% der Auftragssumme zu fordern. Vorschusszahlungen werden grundsätzlich spätestens 28 Tage vor dem Veranstaltungsdatum fällig. Die braintreeacademy GmbH ist aber berechtigt, die Fälligkeit der Vorschusszahlung im Einzelfall auf einen früheren Zeitpunkt festzulegen.
  2. Verlangt die braintreeacademy GmbH von dem Veranstalter eine Vorschusszahlung innerhalb einer bestimmten Frist, erfolgt die Annahme des Auftrags unter der aufschiebenden Bedingung fristgerechter Zahlung. Die Nichtdurchführung der Veranstaltung bei Nichteinhaltung der Vorschusspflicht behält sich die braintreeacademy GmbH ausdrücklich vor. In diesem Fall ist die braintreeacademy GmbH zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigt.
  3. Kündigt der Veranstalter den Vertrag, oder wird die Veranstaltung aus solchen Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, nicht durchgeführt, so kann die braintreeacademy GmbH folgende pauschalierte Abgeltung (Stornogebühr) für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen sowie für entgangenen Gewinn verlangen: Der Veranstalter hat das Recht nachzuweisen, dass der braintreeacademy GmbH kein Schaden oder ein Schaden in dieser Höhe entstanden ist. – Kündigung bis zum 15.Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des Bestellwertes – Kündigung ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Bestellwertes.

§ 6 Leistungs- und Erfüllungspflichten, Ausschlussfrist für Mängelanzeige, Abtretungsverbot

  1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der braintreeacademy GmbH die Erbringung ihrer Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, hat die braintreeacademy GmbH, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen, nicht zu vertreten.
  2. Offensichtliche Mängel der Leistung hat der Veranstalter unverzüglich mündlich und spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Veranstaltungsdatum schriftlich, der braintreeacademy GmbH anzuzeigen. Eine verspätete Mängelanzeige führt zum Ausschluss der Gewährleistung und Haftung der braintreeacademy GmbH.
  3. Ansprüche gegen die braintreeacademy GmbH sind nicht abtretbar, soweit es sich beim Veranstalter um einen Unternehmer handelt.

§ 7 Haftung

  1. 1. Die Haftung der braintreeacademy GmbH für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt sind.
  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Schadensersatzpflicht der braintreeacademy GmbH für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.
  3. Soweit die Haftung nach diesen Bestimmungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der braintreeacademy GmbH.
    Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und ‑beschränkungen gelten nicht bei schuldhaft zu vertretender Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen, bei der Zusicherung von Eigenschaften und im Fall der gesetzlichen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.


§ 8 Lärmschutz, Corporate Design, Hausrecht

  1. Alle technischen Anfragen müssen über die braintreeacademy GmbH abgewickelt werden.
  2. Die Lautstärke der Musik oder sonstiger Geräusche wird von der braintreeacademy GmbH, die das Hausrecht ausübt, bestimmt und ist im Restaurantbereich auf 95 Dezibel begrenzt. braintreeacademy GmbH ist berechtigt Lautstärke der Musik oder sonstiger Geräusche festzulegen bzw. zu regulieren.
  3. Bei der Nennung von braintreeacademy GmbH bzw. bei jeglichen Druck- oder Maillayouts sind die Vorgaben des Corporate Designs der braintreeacademy GmbH, einzuhalten (insbesondere Logoeinbindung). Bei Nichteinhaltung sehen wir uns gezwungen eine Konventionalstrafe in Höhe von 1.000,00 EUR zu erheben.

§ 9 Schriftformerfordernis

Jegliche Änderungs- und Ergänzungswünsche bezogen auf den Veranstaltungsvertrag bedürfen zwingend der Schriftform. Sofern handschriftliche Änderungen im Vertrag vorgenommen werden, sind diese durch den Veranstalter durch Firmenstempel, Datumsangabe sowie Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person zu bestätigen und durch die braintreeacademy GmbH gegenzuzeichnen.


§ 10 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
  2. Soweit der Veranstalter Unternehmer im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Für den Fall der sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts, ist das Amtsgericht Berlin zuständig.
  3. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Vertrags- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. In diesem Falle ist die ungültige Vorschrift so zu ergänzen oder zu ändern, dass der mit ihr beabsichtigte Zweck erreicht wird.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am 25. März 2021 aktualisiert